Viele unserer Stammgäste bringen immer wieder das Thema auf: Der Traum vom eigenen ferienhaus dänemark kaufen. Es ist wichtig zu betonen, dass dies lediglich ein Überblick ist und nicht die Tiefe und Breite der gesamten Regelungen abdeckt. Beim Kauf eines Ferienhauses in Dänemark gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die sich je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstatus unterscheiden können. Sie können Ihre Ferienimmobilie selbst bewohnen oder über eine Ferienhaus Agentur an Dritte vermieten lassen und so zusätzliche Einnahmen generieren. Auch gibt es spezielle Ausnahmen und Regelungen, die den Erwerb unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Doch die Materie ist komplex und die rechtlichen Anforderungen sind umfangreich.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Kauf eines dänemark immobilien oder dänische immobilien ist für Ausländer mit Hürden verbunden.
- Ferienhäuser in Dänemark sind oft teurer als reguläre Einfamilienhäuser und stellen eine beträchtliche Investition dar.
- Für den Erwerb eines dänemark feriendomizile oder dänemark strandhäuser sind spezielle Genehmigungen erforderlich.
- Der Prozess zur Genehmigung des Kaufs eines strandhäuser dänemark oder dänemark ferienhäuser kaufen kann komplex sein.
- Ferienhäuser an der ferienhäuser an der dänischen küste bieten zwar Flexibilität, aber auch Herausforderungen bei Nutzung und Verwaltung.
Einführung: Der Traum vom eigenen Ferienhaus in Dänemark
Der Traum, ein Ferienhaus in Dänemark zu besitzen, ist vielen Deutschen bekannt. Dänemark ist ein beliebtes Reiseziel, das mit seiner atemberaubenden Natur, gemütlichen Strandhäusern und faszinierenden Kultur begeistert. Der Besitz eines Ferienhäuschens an der dänischen Küste kann nicht nur als persönliche Rückzugsoase dienen, sondern auch als lukrative Investition, indem es an Urlauber vermietet wird.
Bevor man den Schritt zum Hauskauf in Dänemark geht, ist es wichtig, sich gründlich zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat von Experten einzuholen. In diesem Artikel möchten wir einen vereinfachten Einblick in diese Thematik geben und die wichtigsten Aspekte beleuchten, die beim Erwerb eines Feriendomizils in Dänemark zu berücksichtigen sind.
„Der Besitz eines Ferienhauses in Dänemark kann nicht nur als persönliche Rückzugsoase dienen, sondern auch als lukrative Investition.“
Ob Sie nun den Traum eines Eigenheims in Dänemark verwirklichen oder eine profitable Investition in Ferienhäuser an der dänischen Küste anstreben, in diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Informationen und Tipps, die Ihnen den Einstieg erleichtern werden.
Wer darf ein Ferienhaus in Dänemark kaufen?
Der Kauf eines ferienhaus dänemark ist nicht an die dänische Staatsangehörigkeit gebunden. Entscheidend ist, ob der Käufer einen Wohnsitz in Dänemark hat oder mindestens 5 Jahre zuvor einen Wohnsitz dort innehatte. In diesen Fällen kann der Erwerb ohne jegliche Genehmigung erfolgen.
Auch wenn man kein Anwohner in Dänemark ist, ist der Erwerb eines Sommerhauses durch Erbschaft ohne Sondergenehmigung möglich. In allen anderen Fällen ist die ausdrückliche Genehmigung des dänischen Justizministeriums erforderlich. Dafür muss ein begründeter Antrag gestellt werden, in dem die besonderen Beziehungen zu Dänemark dargelegt werden.
Voraussetzungen für den Erwerb
- Wohnsitz in Dänemark oder mindestens 5 Jahre früherer Wohnsitz in Dänemark – erlaubt den Erwerb ohne Genehmigung
- Erwerb eines Sommerhauses durch Erbschaft – ohne Genehmigung möglich
- In allen anderen Fällen ist eine Genehmigung des dänischen Justizministeriums erforderlich
Ausnahmen und Sondergenehmigungen
Es gibt Bestrebungen, die Bedingungen für den Erwerb von dänemark ferienhäuser kaufen in Gebieten mit geringer Ferienhausnachfrage, wie beispielsweise auf den Inseln Lolland und Falster, zu lockern. Allerdings ist der Erwerb eines Ferienhauses für EU-Bürger, die keine besonderen Beziehungen zu Dänemark nachweisen können, grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Vorschriften zum Erwerb von Ferienhäusern in Dänemark sind in den Maastrichter Verträgen von 1992 bestätigt worden. Dabei ist der Wohnsitz in Dänemark oder ein mindestens 5-jähriger früherer Wohnsitz in Dänemark entscheidend. Das Wohnsitzkriterium wird in Dänemark sehr streng ausgelegt, sodass kurzfristige Aufenthalte nicht als Wohnsitz zählen.
Für die Ganzjahresnutzung von Ferienhäusern ist zudem eine gesonderte Erlaubnis des Justizministeriums erforderlich, da die Nutzung als Wohnsitz grundsätzlich nicht gestattet ist. Auch die gewerbliche Vermietung von Ferienhäusern ohne Genehmigung ist nicht erlaubt, wohingegen die private Vermietung zulässig ist.
Ferienhaus dänemark kaufen: Der Genehmigungsprozess
Für Personen ohne festen und dauerhaften Wohnsitz in Dänemark ist der Erwerb eines Ferienhauses nicht ohne Weiteres möglich. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen sie einen formellen Antrag beim dänischen Justizministerium, genauer gesagt bei der Civilstyrelsen, stellen. Dieser Antrag „Ansøgning om tilladelse til erhvervelse af sekundærbolig (f.eks. fritidsbolig)“ sollte persönliche Daten, Informationen über das Ferienhaus und die Gründe für den Kaufwunsch enthalten.
Erforderliche Unterlagen und Antrag
Der Antragsprozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und das Führen von Nachweisen. Neben den Grundinformationen werden weitere Kriterien wie die Häufigkeit und Dauer bisheriger Ferienaufenthalte in Dänemark, familiäre Anbindung, Sprachkenntnisse und berufliche Kontakte berücksichtigt. Eine professionelle, anwaltliche Unterstützung wird aufgrund der hohen Ablehnungsquote empfohlen.
Bearbeitungszeit und Ablauf
Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Genehmigungspraxis des dänischen Justizministeriums legt Wert darauf, dass Antragsteller regelmäßig über einen längeren Zeitraum einen wesentlichen Teil ihrer Freizeit in Dänemark verbracht haben. Häufig wird ein Nachweis von mindestens 25 einwöchigen Ferienaufenthalten über einen Zeitraum von 25 Jahren als Indikator für einen starken Bezug zu Dänemark angesehen.
Trotz vorhandener Nebenmerkmale können Anträge abgelehnt werden, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden. Die Details zur Genehmigungspraxis werden seit Mai 2020 nicht mehr proaktiv auf der Website der Zivilverwaltung informiert, was möglicherweise auf eine Verschärfung der Entscheidungspraxis hindeuten könnte.
Nutzungsbestimmungen für dänische Ferienhäuser
Dänemark ist ein beliebtes Reiseziel für viele Urlauber, insbesondere auch für deutsche Touristen. Mit über 200.000 Feriendomizilen bietet das Land zahlreiche Möglichkeiten, einen erholsamen Urlaub zu verbringen. Doch wer ein Ferienhaus in Dänemark kaufen möchte, sollte die geltenden Nutzungsbestimmungen kennen.
Beschränkungen für die Nutzungsdauer
Ferienhäuser in Dänemark befinden sich in speziell ausgewiesenen Sommerhausgebieten (sommerhusområde). Die Nutzung der Häuser ist in der Regel auf das Sommerhalbjahr beschränkt. Während der Sommermonate dürfen die Häuser jederzeit bewohnt werden. Im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) ist die Nutzung über einen längeren Zeitraum (mehr als drei Wochen) jedoch untersagt.
Ausnahmsweise kann das Justizministerium eine Genehmigung zur Ganzjahresnutzung erteilen. Dies ist jedoch an strenge Auflagen geknüpft und bedarf einer gesonderten Antragstellung.
Das Verständnis dieser Nutzungsbestimmungen ist wichtig für alle, die einen Traum vom Eigenheim in Dänemark verwirklichen möchten. Nur so können sie die Vor- und Nachteile eines solchen Investments sorgfältig abwägen.
Der Immobilienmarkt in Dänemark
Der dänische Immobilienmarkt zeichnet sich durch hohe Preise aus, die stark von der Region abhängen. In der Hauptstadt Kopenhagen gehören die Immobilienpreise sogar zu den dritthöchsten weltweit. Generell sind die Preise für Häuser in Dänemark in den letzten Jahren deutlich gestiegen – von 2015 bis 2019 um jährlich 4,4 %.
Preisübersicht nach Regionen
Je nach Lage in Dänemark variieren die Preise für Immobilien stark. Während in Kopenhagen durchschnittlich 792.000 EUR für ein Haus gezahlt werden müssen, können Häuser in ländlicheren Regionen wie Ringkøbing schon für rund 120.000 EUR erworben werden. In der südlichen Region Südjütland beginnen die Preise für sanierungsbedürftige Landhäuser bei 34.000 EUR, moderne Einfamilienhäuser dort bei 60.000 EUR. Entlang der Grenze zu Flensburg werden für Häuser mit 200 Quadratmetern mindestens 250.000 EUR veranschlagt.
Auf der Insel Bornholm sind die Durchschnittspreise mit unter 1.000 EUR pro Quadratmeter am niedrigsten, während auf der Insel Fünen (Fyn) eher hochpreisige Immobilien zu finden sind. Insgesamt hat sich das Preisniveau für Häuser in Dänemark seit 2014 um über 10 % pro Jahr erhöht.
Region | Durchschnittspreis Einfamilienhaus |
---|---|
Kopenhagen | 792.000 EUR |
Ringkøbing | 600.000 EUR |
Fünen | 450.000 EUR |
Südjütland | 34.000 – 250.000 EUR |
Bornholm | unter 1.000 EUR/m² |
Der Immobilienmarkt in Dänemark ist geprägt von hohen Preisen, aber auch einer großen Nachfrage, insbesondere in den teureren Regionen wie Kopenhagen. Für dänische Immobilien und den Kauf eines Ferienhaus dänemark müssen Interessenten die geltenden Regularien beachten.
Finanzierung und Kreditoptionen
Beim Kauf eines Ferienhauses in Dänemark stehen Käufern verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das dänische Kreditvergabesystem erlaubt Ausländern die gleichen Rechte wie Dänen beim Immobilienkauf. Allerdings gibt es einige Bedingungen, wie mindestens 5 Jahre Wohnsitz in Dänemark oder eine Anstellung/Unternehmen im Land.
Bedingungen für Immobilienkredite
Üblich sind bei einer Immobilienfinanzierung in Dänemark etwa 5% Anzahlung, 80% Hypothek und 15% Bankkredit. Das Besondere sind die kurzen Zinsbindungen von nur 1-5 Jahren, im Gegensatz zu Deutschland mit 20 Jahren. Deshalb empfiehlt sich als Deutscher eher ein Kredit mit 30-jähriger Zinsbindung.
Besonderheiten der Zinsbindung
Für Nicht-Dänen ohne Wohnsitz in Dänemark kann auch ein deutsches Darlehen mit Beleihung einer deutschen Immobilie hilfreich sein. Dies kann die Finanzierung erleichtern und die Zinsbindung an die üblichen Konditionen in Deutschland anpassen.
Kreditbedingungen | Dänemark | Deutschland |
---|---|---|
Anzahlung | Ca. 5% | Ca. 20% |
Finanzierung | 80% Hypothek, 15% Bankkredit | 80% Hypothek, 20% Eigenkapital |
Zinsbindung | 1-5 Jahre | Ca. 20 Jahre |
Insgesamt bietet der dänische Immobilienmarkt für Käufer aus dem Ausland interessante Finanzierungsmöglichkeiten, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Vor dem Kauf eines Ferienhauses in Dänemark sollte man sich daher sorgfältig über die Kreditkonditionen informieren.
Zusätzliche Kosten beim Hauskauf
Beim Kauf eines Ferienhauses oder einer Immobilie in Dänemark fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis weitere Kosten an, die ein potentieller Käufer berücksichtigen muss. Dazu gehören unter anderem Anwalts- und Grundbuchgebühren, Steuern und Abgaben.
Anwalts- und Grundbuchgebühren
Die Anwaltsgebühren für den Immobilienkauf in Dänemark belaufen sich in der Regel auf 10.000 bis 20.000 DKK, umgerechnet etwa 1.350 bis 2.700 EUR. Hinzu kommen die Grundbuchgebühren, die sich auf 0,6 % des Kaufpreises plus einen Festbetrag von 235 EUR belaufen.
Steuern und Abgaben
Zusätzlich fallen in Dänemark Grundsteuer in Höhe von 0,34 % des Grundstückswertes sowie Immobilienwertsteuer in Höhe von 1 % bis zu einem Wert von 408.000 EUR, darüber hinaus 3 % an. Der Makler wird in Dänemark in der Regel vom Verkäufer bezahlt, aber es empfiehlt sich dennoch die Hinzuziehung eines eigenen Anwalts.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Anwaltsgebühren | 10.000 – 20.000 DKK (1.350 – 2.700 EUR) |
Grundbuchgebühren | 0,6% des Kaufpreises + 235 EUR Festbetrag |
Grundsteuer | 0,34% des Grundstückswertes |
Immobilienwertsteuer | 1% bis 408.000 EUR, darüber 3% |
Diese zusätzlichen Kosten sollten bei der Planung des Immobilienerwerbs in Dänemark berücksichtigt werden, um eine realistische Kalkulation des Gesamtbudgets vornehmen zu können.
Ferienhaussuche und Maklerempfehlungen
Beim Erwerb eines Ferienhauses in Dänemark haben Interessenten verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist, sich direkt an Immobilienmakler (ejendomsmæglere) zu wenden, die über fundierte Kenntnisse des lokalen Marktes verfügen. Alternativ bieten auch Online-Portale wie boligsiden.dk, home.dk, nybolig.dk und boliga.dk eine breite Auswahl an dänischen Ferienobjekten. Der Vorteil bei Maklern ist, dass deren Kosten vom Verkäufer getragen werden, allerdings vertreten sie in erster Linie dessen Interessen.
Für eine effiziente Suche empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen:
- Klären Sie zunächst Ihre persönlichen Präferenzen und Budgetvorgaben für den Kauf eines Ferienhauses in Dänemark.
- Recherchieren Sie online, um einen Überblick über den regionalen dänischen Immobilienmarkt zu erhalten.
- Kontaktieren Sie Makler in Ihren Wunschregionen und lassen Sie sich beraten.
- Besuchen Sie die Objekte vor Ort, um einen genauen Eindruck zu gewinnen.
- Lassen Sie sich rechtlich zu Formalitäten und Besonderheiten beim Hauskauf in Dänemark beraten.
Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung durch Experten können Sie Ihr Traumferienhaus in Dänemark finden und den Kaufprozess erfolgreich abschließen.
Besonderheiten beim Hauskauf in Dänemark
Wenn Sie ein Ferienhaus in Dänemark kaufen möchten, gibt es einige interessante Besonderheiten zu beachten. Zum einen haben dänische Kaufverträge ein Rücktrittsrecht, das Käufer in Anspruch nehmen können. Nach Vertragsunterzeichnung haben Sie sechs Tage Zeit, um vom Kauf zurückzutreten – allerdings gegen eine Entschädigung von 1% des Kaufpreises.
Darüber hinaus gibt es in Dänemark die sogenannte Eigentumswechselversicherung. Diese deckt „versteckte Mängel“ ab, die nicht im Gutachten enthalten sind. In den meisten Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, sich zur Hälfte an den Kosten dafür zu beteiligen. Das bietet Käufern einen zusätzlichen Schutz beim Kauf von Dänemark Immobilien.
„Der Kauf eines Ferienhauses in Dänemark bringt einige Besonderheiten mit sich, die man unbedingt kennen sollte.“
Diese Regelungen zum Rücktrittsrecht und der Eigentumswechselversicherung sind wichtige Aspekte, die Sie als Käufer bei einem dänische Immobilien Erwerb im Hinterkopf behalten sollten. Sie tragen dazu bei, das Risiko beim Hauskauf in Dänemark zu minimieren.
ferienhaus dänemark kaufen: Vor- und Nachteile
Der Kauf eines Ferienhauses in Dänemark ist mit einigen Vor- und Nachteilen verbunden. Einerseits bietet ein Feriendomizil in dem skandinavischen Land die Möglichkeit, die Schönheit der Natur und Landschaft hautnah zu erleben und den Urlaub nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Andererseits erfordert der Erwerb einer Immobilie in Dänemark eine gründliche Prüfung der Voraussetzungen sowie oft eine Genehmigung des Justizministeriums.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die Preise für Immobilien in Dänemark im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ hoch sein können. Hinzu kommen zusätzliche Kosten wie Anwalts- und Grundbuchgebühren sowie Steuern und Abgaben. Die Finanzierung eines Ferienhauses in Dänemark kann daher eine Herausforderung darstellen.
Auf der anderen Seite bietet ein Ferienhaus in Dänemark die Möglichkeit, den Urlaub im eigenen Heim zu verbringen und die Schönheit des Landes mit seiner über 7.000 Kilometer langen Küstenlinie, sanften Hügeln und dichten Wäldern zu genießen. Beliebte Ziele sind unter anderem Blavand, Römö, Bornholm, Esmark, Fanö, Hvide Sande und Sondervig.
Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob der Aufwand und die Kosten für den persönlichen Traum vom Ferienhaus in Dänemark gerechtfertigt sind. Eine sorgfältige Marktanalyse und Prüfung der individuellen Bedürfnisse sind dabei essenziell.
Fazit
Der Erwerb eines Ferienhauses in Dänemark ist ein durchaus realisierbare Möglichkeit für deutsche Käufer. Jedoch erfordert es einiges an Vorbereitung und Durchhaltevermögen. Neben den rechtlichen Hürden und dem komplexen Genehmigungsverfahren müssen auch die Finanzierung und die steuerlichen Aspekte sorgfältig geplant werden. Eine professionelle Beratung ist daher empfehlenswert.
Trotz der Herausforderungen bietet der Erwerb einer Ferienimmobilie in Dänemark auch einige Vorteile. Die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten und die Möglichkeit der Vermietung zur Refinanzierung sind dabei attraktive Argumente. Zudem erfreuen sich dänische Ferienhäuser bei deutschen Käufern großer Beliebtheit.
Letztlich hängt die Entscheidung zum Kauf eines Ferienhauses in Dänemark von den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen ab. Wer den Aufwand nicht scheut, kann den Traum vom Feriendomizil in dem beliebten Reiseland wahr werden lassen. Andere bevorzugen möglicherweise die Flexibilität und Vielfalt eines gemieteten Ferienhauses.
FAQ
Was sind die Voraussetzungen, um ein Ferienhaus in Dänemark zu erwerben?
Entscheidend ist, ob der Käufer seinen Wohnsitz in Dänemark hat oder über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren früher einmal gehabt hat. In diesem Fall kann der Erwerb ohne Genehmigung vorgenommen werden. Wenn man ein Sommerhaus erbt, ist dies ebenfalls ohne Genehmigung möglich, auch wenn man keinen Wohnsitz in Dänemark hat. In allen anderen Fällen ist die ausdrückliche Genehmigung des dänischen Justizministeriums zum Erwerb des dänischen Ferienhauses notwendig.
Wie beantrage ich eine Genehmigung zum Kauf eines Ferienhauses ohne Wohnsitz in Dänemark?
Für den Kauf eines Ferienhauses ohne Wohnsitz in Dänemark ist ein formeller Antrag „Ansøgning om tilladelse til erhvervelse af sekundærbolig (f.eks. fritidsbolig)“ beim dänischen Justizministerium, genauer gesagt dem Civilstyrelsen, erforderlich. Dieser sollte persönliche Daten, Informationen über das Ferienhaus und die Gründe für den Kaufwunsch enthalten. Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Wie sieht es mit der Nutzung eines Ferienhauses in Dänemark aus?
Die Nutzung der Ferienhäuser ist grundsätzlich auf das Sommerhalbjahr beschränkt. Während des Sommerhalbjahres dürfen die Häuser jederzeit bewohnt werden. Im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) ist die Nutzung über einen längeren Zeitraum (mehr als drei Wochen) dagegen untersagt. Ausnahmsweise erteilt das Justizministerium eine Genehmigung zur Ganzjahresnutzung.
Wie hoch sind die Preise für Ferienhäuser in Dänemark?
Der Immobilienmarkt in Dänemark ist geprägt von hohen Preisen. In der Hauptstadt Kopenhagen waren die Preise 2017 sogar die dritthöchsten weltweit. Generell haben sich die Preise für Häuser in den Jahren von 2000 bis 2019 um jährlich 3,2 % erhöht, von 2015 bis 2019 sogar um 4,4 %. Je nach Region in Dänemark variieren die Preise stark, von 792.000 EUR in Kopenhagen bis 120.000 EUR in Ringkøbing für ein kleineres Haus.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es beim Kauf eines Ferienhauses in Dänemark?
Das dänische Kreditvergabesystem erlaubt Ausländern die gleichen Rechte wie Dänen beim Immobilienkauf, mit Bedingungen wie mindestens 5 Jahre Wohnsitz in Dänemark oder eine Anstellung/Unternehmen im Land. Üblich sind 5% Anzahlung, 80% Hypothek und 15% Bankkredit. Das Besondere sind die kurzen Zinsbindungen von nur 1-5 Jahren, im Gegensatz zu Deutschland mit 20 Jahren. Für Nicht-Dänen ohne Wohnsitz in Dänemark kann auch ein deutsches Darlehen mit Beleihung einer deutschen Immobilie hilfreich sein.
Welche zusätzlichen Kosten fallen beim Hauskauf in Dänemark an?
Zusätzlich zu den Kaufkosten fallen Anwaltsgebühren zwischen 1.350 und 2.700 EUR, Grundbuchgebühren von 0,6% des Kaufpreises plus 235 EUR Festbetrag, Grundsteuer von 0,34% des Grundstückswertes und Immobilienwertsteuer von 1% bzw. 3% ab einem Wert von 408.000 EUR an. Der Makler wird in Dänemark vom Verkäufer bezahlt.
Wie finde ich ein geeignetes Ferienhaus in Dänemark?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Zum einen kann man sich an Immobilienmakler (ejendomsmæglere) wenden, die Verständnis für den lokalen Markt haben. Zum anderen bieten auch Online-Portale wie boligsiden.dk, home.dk, nybolig.dk und boliga.dk eine gute Auswahl an Immobilienangeboten in Dänemark.
Gibt es besondere Vertragsbedingungen beim Hauskauf in Dänemark?
Ja, dänische Kaufverträge haben die Besonderheit, dass es ein Rücktrittsrecht gibt. Wenn man ein Haus kauft, um darin zu wohnen, hat man ab Vertragsunterzeichnung 6 Tage Zeit, um davon zurückzutreten. Außerdem gibt es die Eigentumswechselversicherung, die „versteckte Mängel“ abdeckt, die nicht im Gutachten enthalten sind. Der Verkäufer ist in den meisten Fällen verpflichtet, sich zur Hälfte an den Kosten dafür zu beteiligen.