Zweckentfremdungsgesetz Berlin
Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz, auch „Entwendungsverbotsgesetz“ genannt, wurde 2014 von der Hauptstadtregierung erlassen, um der Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen entgegenzuwirken. Ziel dieses Gesetzes ist es, Immobilieneigentümer daran zu hindern, Wohnungen leer stehen zu lassen oder sie